Über uns:
Leitbild der Coburger Kultur- und Konzertinitiative Mon$ters of Rodeo e.V.
Die Konzertinitiative besteht bereits seit 1999 und war bisher ein lockerer Zusammenschluss musikinteressierter und musikbegeisterter „Jungbürger“, welche sich für sehr spezielle Konzertveranstaltungen in diversen Coburger Kneipen/Lokalitäten zuständig fühlte.
Dabei bestand immer der Anspruch, qualitativ hochwertige Musik anzubieten, und somit als wesentliche Bereicherung der Coburger Musik-, Kultur-, und Kneipenlandschaft zu fungieren. Internationale Acts (z.B. aus Uruguay, Argentinien, Japan, England...) treffen auf regionale Szenegrößen. Gleichzeitig werden auch junge Künstler aus der Region als Support unterstützt.
Konzerte werden und wurden bisher in relativ regelmäßigen Abständen (ca. 1 x pro Monat) als sog. Clubkonzerte durchgeführt. Es wird bewusst auf sehr spezielle Genres (z.B. Ska, Rock, Rock´n´Roll, Surf, Beat, Punk etc.) gesetzt, um ein jeweils subkulturell und szenetypisch geprägtes Nischenpublikum zu erreichen, für welches es in dieser Form in Coburg keine derartige Genussmöglichkeit gibt.
Seit Juli 2005 wird außerdem die alljährliche Open-Air-Veranstaltung „Outside Rodeo“ - zusammen mit der Gaststätte bei Adam - im dortigen Biergarten durchgeführt. Mittlerweile hat sich dieser Event extrem etabliert und weit über die Stadtgrenzen hinaus herumgesprochen. Im Gegensatz zu den kleinen Clubkonzerten mit 50 bis 70 Zuschauern ist dort durchaus an zwei Tagen mit etwa 500 Gästen zu rechnen. Seit einigen Jahren konnten wir sogar den OB der Stadt Coburg als Schirmherren gewinnen.
Dieses Festival ist auch in diesem Jahr wieder das Sommerhighlight der laufenden Konzertreihe und bedeutet natürlich einen wesentlich umfangreicheren Aufwand an Planung und Organisation.
Damit diese Regelmäßigkeit und Qualität gehalten werden kann, haben die Verantwortlichen der Konzertinitiative beschlossen, den Verein „Monsters Of Rodeo“ ins Leben zu rufen.
Aus §1 der Satzung ist abzuleiten: „.Der Verein verfolgt das Ziel der Förderung von Kunst und Kultur.
Dieser Zweck soll durch die Organisation und Durchführung von Kunst- und
Kulturveranstaltungen, in der Regel Musikkonzerte, erreicht werden.
Am 10. April 2010 wurde der Verein „Mon$ters Of Rodeo e.V.“ gegründet, am 13. April die nötigen notariellen Formalitäten erledigt. Im Mai folgte der offizielle Eintrag ins Vereinsregister.
Im Januar 2012 und 2014 wurde der Vorstand komplett wiedergewählt, was die gute Arbeit bestätigt.
Mon$ters Of Rodeo e.V. sind u.a.
1. Vorsitzender: Alexander Thomann
2. Vorsitzender: Benjamin Adler
Kassenwart: Michael Russek
Schriftführer: Andreas Prall
Vereinssatzung
§ 1 Vereinsname und Vereinszweck
Der Verein führt den Namen Monsters Of Rodeo und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein verfolgt das Ziel der Förderung von Kunst und Kultur.
Dieser Zweck soll durch die Organisation und Durchführung von Kunst- und
Kulturveranstaltungen, in der Regel Musikkonzerte, erreicht werden.
§ 2 Vereinssitz
Vereinssitz ist Coburg.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
Auf mündlichen oder schriftlichen Antrag kann der Vorstand einstimmig die Aufnahme von Fördermitgliedern beschließen. Fördermitglieder haben kein aktives und passives Stimmrecht. Der Jahresmitgliedsbeitrag ist für Fördermitglieder frei wählbar, entspricht jedoch mindestens dem Jahresmitgliedsbeitrag für Normalmitglieder.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt mit schriftlicher Austrittserklärung oder durch Ausschluss aus dem Verein (wegen Verstoßes gegen die Vereinsinteressen durch einen Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder). Vor dem Ausschluss ist das Mitglied zu hören. Die Entscheidung ist schriftlich zu begründen. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft entfällt ein Abfindungsanspruch des Mitglieds.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit eine Änderung der Beiträge für die Zukunft beschließen.
§ 6 Wahl des Vorstandes
Der Vereinsvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Die Vorstandsmitglieder müssen dem Verein als Mitglieder angehören.
Die Mitglieder des Vorstands werden in ordentlichen Mitgliederversammlungen gewählt. Beim Ablauf einer Wahlperiode bleibt das ausscheidende Vorstandsmitglied bis zum Amtsantritt des neuen Vorstands im Amt. Die Amtsdauer des Vorstands beträgt zwei Jahre. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Wahlperiode aus dem Amt aus, ist umgehend eine Mitgliederversammlung einzuberufen, in der über eine Nachfolge zu bestimmen ist.
§ 7 Rechte und Pflichten des Vorstands
Der Vereinsvorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und ist zuständig für die Vorbereitung, Einberufung, die Tagesordnung und den Ablauf der Mitgliederversammlung, die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, sowie für die Festsetzung und Organisation der vom Verein durchgeführten Kunst- und Kulturveranstaltungen.
Die vier Vorstandsmitglieder sind berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 26 BGB zu vertreten. Alle vier Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.
§ 8 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Halbjahr findet eine Mitgliederversammlung des Vereins statt. Den Ort, Versammlungsbeginn und die Tagesordnung legt der Vorstand mit der Ladung fest. Die Mitgliederversammlung ist unter Einhaltung einer Einladungsfrist von
2 Wochen durch persönliche Einladung per Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung einzuberufen.
§ 9 Protokollierung
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, welches vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 10 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils 2 Jahre zwei Kassenprüfer, welche die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit überprüfen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der Ausgaben. Die Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.
§ 11 Auflösung des Vereins
Der Verein ist durch eine Mitgliederversammlung aufzulösen. Ein entsprechender Beschluss bedarf der Zustimmung von 4/5 der stimmberechtigten Mitglieder. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Verein Domino e.V. in Coburg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Coburg, den 20. Januar 2012
>> Hier findet sich die Beitrittserklärung für Fördermitglieder